Keine Steuergelder für Kinderarbeit

Kommunen und andere öffentliche Auftraggeber können beim Einkauf zukünftig zweifelsfrei soziale und ökologische Kriterien beachten. Sie sind beispielsweise nicht mehr gezwungen, Produkte aus Kinderarbeit zu kaufen. Es müssen nicht mehr die günstigsten Pflastersteine, Textilien, Bälle, Lebensmittel oder Spielsachen gekauft werden.

Die Arbeitsgemeinschaft der Eine-Welt-Landesnetzwerke in Deutschland e.V. (agl), der Dachverband der 16 Eine-Welt-Landesnetzwerke in Deutschland, begrüßt die am 19. Dezember 2008 vom Deutschen Bundestag beschlossene Reform des Vergaberechts. Damit wurde endlich eine entsprechende EU-Vergaberichtlinie in nationales Recht umgesetzt, die eigentlich bis Ende Januar 2006 schon hätte umgesetzt werden sollen und die insbesondere das Bundeswirtschaftsministerium verschleppte.

Wesentlich ermöglicht wurde diese Reform von Beschlüssen in mehreren Landtagen, die die dortigen Eine-Welt-Landesnetzwerke und ihre Mitgliedsgruppen beförderten. Den Anfang hatte im Juli 2007 Bayern gemacht – es folgten das Saarland, Bremen, Sachsen, Niedersachsen, Hamburg, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt. Überall in Deutschland hatten zuvor Eine-Welt-Gruppen Kontakt mit ihren Abgeordneten aufgenommen und für entsprechende Beschlüsse auch auf kommunaler Ebene gesorgt. So gibt es heute mehr als 130 Kommunen mit einem Beschluss gegen ausbeuterische Kinderarbeit.

agl-Vorsitzender Hannes Philipp: „Weitere Kommunen und Bundesländer sind nun aufgerufen, sich anzuschließen und ihr Beschaffungswesen nachhaltig zu gestalten.“ Anregungen und praktische Hinweise hierzu finden sich u. a. in der von der agl herausgegebenen Publikation „Sozialstandards in der öffentlichen Beschaffung. Grundlagen – Erfahrungen – Materialien“.

Um der Reform überprüfbare Ergebnisse folgen zu lassen, werden die Eine-Welt-Gruppen die Umsetzung bereits vorhandener Beschlüsse aufmerksam beobachten und begleiten.

Die Pressemitteilung des agl zum Thema als Download [ 65 KB]

 
  Erstellt am 19.02.2010
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