Runderlass gegen Kinderarbeit

Kinder im Grundschulalter, die auf indischen Steinbrüchen Felsbrocken schleppen oder in staubigen Verschlägen Teppiche weben: Es ist eine alte Forderung, dass Städte bei ihren Beschaffungen darauf achten, solche Produkte auszuschließen. Doch solange bei Ausschreibungen stets das günstigste Angebot zum Zuge kam, war dies nicht gewährleistet. Nach hartnäckigem Drängen vieler Eine Welt-Engagierter haben die NRW-Ministerien für Wirtschaft, Finanzen, Soziales und Verkehr im Mai 2010 einen Runderlass verabschiedet, der den Kommunen Rechtssicherheit gibt, wenn sie in dieser Hinsicht ethisch verantwortlich handeln wollen.

 

Ein schöner Erfolg im Kampf für die Rechte der Kinder der Einen Welt.

Jede/r kann dazu beitragen, dass dieser Erlass in den Städten konsequent umgesetzt wird!

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